T O A (Täter-Opfer-Ausgleich) und Wiedergutmachung
Kommunikation statt Strafe

Wenn junge Menschen Straftaten begehen, hat das unangenehme Folgen für Geschädigte:
Verletzungen, Sachschäden
Ängste, Feindseligkeiten
Im Rahmen eines Strafverfahrens kann dies nicht immer ausreichend berücksichtigt werden.
Ansprüche müssen häufig in zusätzliche Zivilverfahren durchgesetzt werden.
Im Täter-Opfer-Ausgleich, bei dem von Konfliktschlichter/innen ein Dialog zwischen
Beschuldigten und Geschädigten vermittelt wird, sehen wir eine faire Chance für beide Seiten.
Chancen
Das Opfer kann:
Der Täter kann:
erreichen
Voraussetzungen
für den entstandenen Schaden zu übernehmen.
der Teilnahme zu.
Ziele
Beispiele für einen Ausgleich
entstandenen Schadens ).
gemeinnützige Arbeitsstunden ).
Ablauf:
Ein Täter-Opfer-Ausgleich kann durch Staatsanwaltschaft, Jugendgericht, ggf. aufgrund einer Anregung durch die Jugendgerichtshilfe, Polizei oder durch die Betroffenen selbst angeregt werden.
Der Konfliktschlichter steht als neutraler Vermittler zwischen den beteiligten Personen.
Er vereinbart jeweils getrennte Gespräche mit Täter und Opfer.
Dadurch kann der Konfliktschlichter von beiden Parteien alles über die Tat und den Tatfolgen erfahren.
Danach entscheiden die Beteiligten selbst, ob sie einen Ausgleich versuchen wollen.
Im Ausgleichsgespräch besprechen Täter und Opfer mit Unterstützung des Konfliktschlichters
den entstandenen Konflikt und vereinbaren eine Wiedergutmachung.
Über das Ergebnis des Täter-Opfer-Ausgleichs wird schriftlich ein Schlichtungsvertrag geschlossen.
Der Konfliktschlichter überprüft die Einhaltung der getroffenen Vereinbarung.
Staatsanwaltschaft, Gericht und ggf. andere Verfahrensbeteiligte werden über das Ergebnis der Ausgleichsbemühungen informiert.