Sozialpädagogische Familienhilfe
Was ist die Sozialpädagogische Familienhilfe?
Mit Hilfe der SPFH soll versucht werden, Familien zusammenzuhalten und eine Fremdunterbringung der Kinder zu vermeiden. SPFH zielt auf die Veränderung und Bewältigung einer belastenden familialen Lebenssituation ab. Sie soll Beziehungen in der Familie positiv stabilisieren, so dass diese verlässlicher und belastbarer werden.
SPFH soll Familien, insbesondere Alleinerziehende, entlasten und das System Familie stärken. Sie hat weiterhin zum Ziel, Hilfe zur Selbsthilfe in verschiedenen Bereichen des Alltagslebens zu leisten.
Diese Hilfe ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.
SPFH ist eine ambulante und vorbeugende Hilfe und keine dem Elternrecht konkurrierende Erziehungskompetenz.
Gesetzliche Grundlagen:
SPFH ist eine eigenständige Form der ambulanten Erziehungshilfe, die durch das SGB VIII
mit individuellem Rechtsanspruch der „Hilfe zur Erziehung“ nach den §§ 27 – 35a , insbesondere § 31, festgeschrieben ist.
Indikation:
Die Familie muss mit dem Einsatz der SPFH einverstanden sein. Eine wichtige Voraussetzung ist ein Mindestmaß an Selbsthilfepotential und der Veränderungswunsch mindestens eines Familienmitgliedes.
Diese Hilfe ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht !
Bei welchen Problemen helfen wir?
Bewältigung von Alltagsproblemen
Erziehungsschwierigkeiten
Persönliche Probleme und Krisen
Partnerprobleme
Finanzielle Probleme / Schuldenabbau
Schulprobleme
Entwicklungsprobleme von Kindern und Jugendlichen
Schwierigkeiten im Umgang mit Ämtern und Behörden
Wie können Sie diese Hilfe erhalten?
Wenn Sie sich angesprochen fühlen und diese Hilfe gern in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an den Landkreis Vorpommern-Rügen, Fachdienst Jugend, Störtebekerstraße 30 in 18528 Bergen /Rügen, Tel. 03831 - 3571000.
Lassen Sie sich dort beraten und stellen dann den Antrag auf Hilfe zur Erziehung.
Wir, die Kolleginnen und Kollegen des KJFH e.V., werden dann den Auftrag vom Jugendamt erhalten und Ihnen gern zur Seite stehen.
Wir besuchen Sie in Ihrer Häuslichkeit.
Alle Mitarbeiter unseres Vereines sind qualifizierte Fachkräfte.
Erziehungsbeistandschaft
Aufgabe:
Diese besteht darin, Problemlagen von Kindern und Jugendlichen zu bearbeiten, Entwicklungs-probleme zu bewältigen und die Verselbständigung unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie zu fördern.